rechtliches beim flashen?

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    • rechtliches beim flashen?

      noch recht frisch in der Materie bin ich nun knapp davor, die Vu+Duo2 via USB-Stick von VTI-8.0 auf 8.2 zu liften.
      Es steht zwar in keiner (von mir entdeckten) Anleitung - aber ich schätze, daß ich die Einstellungen und Plugins via "Backup" auf Platte sichern muß, damit ich sie später wieder aufspielen kann ( ähnlich wie beim PC-Linux "Mint" ).

      Die eigentliche/wichtigere Frage:
      in den kommenden Tagen werde ich wohl oder übel wieder einen Receiver bestellen müssen, da nach dem Pana nun auch der Reserve-Topfield am Sterben ist.
      Wenn ich also eine zweite Duo2 ordere, dann kommt die garantiert mit einem veralteten Image.
      Kann ich jene dann gleich mit einem VTI-8.2 bespielen - oder ist das aus rechtlichen Gründen kritisch?
      (a. Versand-Rücksendung, b. Gewährleistung, c. Garantie falls existent..)
    • ...und reichlich Garantie und Rabat gibts da auch noch... :thumbsup:
      "Wissen ist Macht!!! Nischt wissen,macht nischt...!!!...zumindest bei uns a dar Äberlausitz"

      Gruß NEO660

      Vu+Duo/Duo2/solo2/solo se/Ultimo4K - Image: VTI aktuell -1m-Gibertini Antenne/INVERTO Prem Quattro LNB/JULTEC JRM 0908A- TVs: LG FLATRON M2262D,LG 32 LN5404 - Router: FRITZ!Box 7490,Repeater 1750E,Fritz!Box 7170 als Repeater - Karten: ORF_ICE,HD+01,oscam

      !!! Bin kein Fachmann.Gebe hier nur meinen Wissensstand und meine Lebenserfahrung wieder,das kann auch zu Fehlern führen !!! :thumbup: