Bald Warnhinweise bei Raubkopien von Filmen und Software im Internet?

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    • Bald Warnhinweise bei Raubkopien von Filmen und Software im Internet?

      Bald Warnhinweise bei Raubkopien von Filmen und Software im Internet?

      internetJustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Warnhinweise für Raubkopierer im Internet vorstellen. So ein Modell könne aber nur in Betracht kommen, wenn dabei keine Inhalte kontrolliert und keine Daten erfasst würden, sagte sie am Montagabend in einer Rede in Berlin.

      Bislang gebe es hier aber noch keinen sinnvollen Ansatz. Die Warnhinweise sollen Nutzer davon abhalten, illegal Programme oder Medien herunterzuladen. "Da würde dann etwa ein User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht", sagte die Ministerin. Die Sperrung von Internetzugängen als Strafe für das illegale

      internet

      Herunterladen von Programmen oder Medien lehnt sie ab. Bislang beschränkten sich die Internet-Provider vor allem darauf, die Verantwortung für Rechtsverletzungen allein auf die Internetnutzer abzuschieben, sagte die Ministerin. Die Nutzer bekämen die Rechtsverstöße erst dann zu spüren, wenn sie Abmahnungen mit entsprechenden Kostenaufstellungen bekämen.

      Nach Schätzungen von Industrie- und Markenverbänden gehen der deutschen Wirtschaft jährlich mehrere Milliarden Euro durch Produktpiraterie verloren. Laut einer Studie im Auftrag der Internationalen Handelskammer vernichteten illegale Downloads und der Tausch von Filmen, Musik und Büchern 2008 in Deutschland 34.000 Arbeitsplätze und bewirkten Umsatzeinbußen von mehr als 1,2 Milliarden Euro. Ob diese Zahlen korrekt sind, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Kritiker monieren die Zahlen der Medienindustrie seit langem. So rechnen Unternehmen beispielsweise jede Raubkopie automatisch in verlorenen Umsatz um - obwohl vollkommen unklar ist, ob ein Verkauf aufgrund des verlangten Preises überhaupt zustande gekommen wäre. Vor kurzem hatte der US-Rechnungshof die vermeintlichen Schäden stark relativiert.


      Leistungsschutzrecht für Presseverlage

      Die schwarz-gelbe Bundesregierung vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, das Urheberrecht an die Herausforderungen anzupassen, die mit dem Internet entstanden sind. So soll zum Beispiel ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage kommen. Die Verlage klagen darüber, dass ihre Online-Angebote bislang von anderen gewerblichen Anbietern genutzt werden, ohne das diese dafür bezahlen. Die Ministerin sagte, dass noch offen sei, wie so ein Leistungsschutzrecht aussehen könne. Finanzielle Wunder dürften die Verlage davon nicht erwarten - sie müssten auch auf Veränderungen des Marktes reagieren.

      "Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen", sagte sie. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, das Urheberrecht sei die Existenzgrundlage beispielsweise für Autoren, Komponisten, Musiker, Schauspieler und Journalisten. Bei der anstehenden Reform sollen die Betroffenen eingebunden werden - die Anhörung startet am 28. Juni mit dem Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

      Der Deutsche Kulturrat erklärte, die Ministerin habe "klar und unmissverständlich" den Urheber in den Mittelpunkt des Urheberrechts gerückt. Unklar sei aber, was sie nun konkret ändern wolle. "Es wäre schön gewesen, wenn die Ministerin die Katze ein bisschen aus dem Sack gelassen hätte", sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Die deutsche Musikindustrie sieht in der Rede der Ministerin viele positive Ansätze. "Die Justizministerin hat ein klares Bekenntnis für ein starkes Urheberrecht für Kreative und Produzenten abgegeben und der Gratiskultur im Internet ein Absage erteilt", sagte der Chef des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny.

      Quelle:sat+kabel


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