Strafantrag gegen Google wegen illegaler WLAN-Schnüffelei
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner hat gegen den Suchmaschinengiganten Google Strafantrag bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes gestellt.
Das US- Unternehmen habe in allen Städten und vielen Gemeinden von Rheinland- Pfalz Straftaten begangen, teilte Wagner am Montag in Mainz mit. Google hatte kürzlich zugegeben, bei seinen Kamerafahrten für das umstrittene Internet-Programm Street View auch private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) gespeichert zu haben.
google_logoDer Leiter der Staatsanwaltschaft Mainz, Klaus-Peter Mieth, bestätigte, bereits eine "Vorankündigung" des Strafantrags bekommen zu haben. Nun würden die acht Staatsanwaltschaften im Konsens den weiteren Umgang damit prüfen.
Nach Paragraf 202b Strafgesetzbuch ist das "Abfangen von Daten" verboten und kann mit einer "Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden. Auch im Telekommunikationsgesetz ist ein Abhörverbot festgeschrieben. Wegen der Speicherung privater WLAN-Daten durch Google hat die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits Mitte Mai ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.
In Rheinland-Pfalz gab es laut dem Datenschutzbeauftragten Wagner seit 2008 Kamerafahrten von Google. Auch wenn das Unternehmen im Mai 2010 diese Datenerhebung gestoppt habe, "sind die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen und deshalb auch zu ahnden", teilte Wagner mit.
Quelle:sat+kabel
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner hat gegen den Suchmaschinengiganten Google Strafantrag bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes gestellt.
Das US- Unternehmen habe in allen Städten und vielen Gemeinden von Rheinland- Pfalz Straftaten begangen, teilte Wagner am Montag in Mainz mit. Google hatte kürzlich zugegeben, bei seinen Kamerafahrten für das umstrittene Internet-Programm Street View auch private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) gespeichert zu haben.
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Nach Paragraf 202b Strafgesetzbuch ist das "Abfangen von Daten" verboten und kann mit einer "Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden. Auch im Telekommunikationsgesetz ist ein Abhörverbot festgeschrieben. Wegen der Speicherung privater WLAN-Daten durch Google hat die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits Mitte Mai ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.
In Rheinland-Pfalz gab es laut dem Datenschutzbeauftragten Wagner seit 2008 Kamerafahrten von Google. Auch wenn das Unternehmen im Mai 2010 diese Datenerhebung gestoppt habe, "sind die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen und deshalb auch zu ahnden", teilte Wagner mit.
Quelle:sat+kabel
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