Amazon sperrt Appstore für deutsche Entwickler
In einer E-Mail hat Amazon deutsche Android-Entwickler darüber informiert, dass sie keine neuen Apps in den Appstore des Unternehmens einreichen dürfen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit Apple um den Begriff "App Store".
Amazon nennt seine Download-Plattform für das Google-System Android schlicht "Appstore", als ein Wort geschrieben. Apple wirft dem Online-Händler vor, damit Markenrechte zu verletzen und fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Eine entsprechende Klage hat der iPhone-Hersteller im März 2011 eingereicht, kurz nach dem Start der Amazon-Plattform in den USA. Eine damit verbundene einstweilige Verfügung, die Amazon die Verwendung des Begriffes untersagt, wurde abgelehnt, sodass der Appstore zunächst weiterhin unter dem Namen betrieben werden kann. Der Ausgang des Rechtsstreits ist aber noch offen.
Er betraf bisher nur die USA, in anderen Ländern ist die Download-Plattform von Amazon noch gar nicht verfügbar. Am weltweiten Start wird aber mit Hochdruck gearbeitet. Offenbar versucht Apple jetzt, ihn zu verhindern und hat Amazon auch vor einem deutschen Gericht verklagt. Der Online-Händler verweist in seiner E-Mail an die registrierten Entwickler auf Apple, wenn er ihnen mitteilt, dass es in Deutschland zunächst keine Möglichkeit mehr gibt, neue Anwendungen einzureichen. Man gehe aber davon aus, dass der Vorwurf von Apple gegenstandslos ist und bald wieder Apps zugelassen werden können.
Der Namensstreit um den App Store betrifft fast die gesamte IT-Branche. Neben Amazon möchten auch Microsoft, HTC, Nokia und Sony Ericsson den Begriff frei verwenden dürfen. Im Mai haben sie bei der Europäischen Union beantragt, Apples eingetragene EU-Marken "App Store" und "Appstore" für ungültig zu erklären. Sie argumentieren, dass es sich um einen generischen Begriff handelt, der viel zu allgemein gefasst ist, um als Marke geschützt zu werden.
Q:magnus.de
In einer E-Mail hat Amazon deutsche Android-Entwickler darüber informiert, dass sie keine neuen Apps in den Appstore des Unternehmens einreichen dürfen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit Apple um den Begriff "App Store".
Amazon nennt seine Download-Plattform für das Google-System Android schlicht "Appstore", als ein Wort geschrieben. Apple wirft dem Online-Händler vor, damit Markenrechte zu verletzen und fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Eine entsprechende Klage hat der iPhone-Hersteller im März 2011 eingereicht, kurz nach dem Start der Amazon-Plattform in den USA. Eine damit verbundene einstweilige Verfügung, die Amazon die Verwendung des Begriffes untersagt, wurde abgelehnt, sodass der Appstore zunächst weiterhin unter dem Namen betrieben werden kann. Der Ausgang des Rechtsstreits ist aber noch offen.
Er betraf bisher nur die USA, in anderen Ländern ist die Download-Plattform von Amazon noch gar nicht verfügbar. Am weltweiten Start wird aber mit Hochdruck gearbeitet. Offenbar versucht Apple jetzt, ihn zu verhindern und hat Amazon auch vor einem deutschen Gericht verklagt. Der Online-Händler verweist in seiner E-Mail an die registrierten Entwickler auf Apple, wenn er ihnen mitteilt, dass es in Deutschland zunächst keine Möglichkeit mehr gibt, neue Anwendungen einzureichen. Man gehe aber davon aus, dass der Vorwurf von Apple gegenstandslos ist und bald wieder Apps zugelassen werden können.
Der Namensstreit um den App Store betrifft fast die gesamte IT-Branche. Neben Amazon möchten auch Microsoft, HTC, Nokia und Sony Ericsson den Begriff frei verwenden dürfen. Im Mai haben sie bei der Europäischen Union beantragt, Apples eingetragene EU-Marken "App Store" und "Appstore" für ungültig zu erklären. Sie argumentieren, dass es sich um einen generischen Begriff handelt, der viel zu allgemein gefasst ist, um als Marke geschützt zu werden.
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