Verfassungsrichter entscheiden über Datenspeicherung

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    • Verfassungsrichter entscheiden über Datenspeicherung

      Verfassungsrichter entscheiden über Datenspeicherung
      Datenschutz made in Karlsruhe



      Das Bundesverfassungsgericht verkündet Dienstag sein Urteil über die präventive Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten. Laut Gerichtspräsident Papier ist eine wegweisende Entscheidung zu erwarten. Mit einer deutlichen Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung lägen die Karlsruher Richter auf der Linie ihrer früheren Urteile.



      Eine historische Dimension hat das für Dienstag erwartete Urteil zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger schon jetzt: Mehr als 34.000 Menschen haben 2008 gegen das Gesetz Verfassungsklage in Karlsruhe eingelegt - ein Rekord.


      1983 fällte das Verfassungsgericht sein Urteil zur Volkszählung

      Beim Volkszählungsurteil Anfang der 80er-Jahre hatten die Kritiker dieser Maßnahme der damaligen Bundesregierung nur rund 1300 Unterschriften für ihre Verfassungsklage gesammelt (auch wenn sich die Klage auf einen breiten Unwillen in Teilen der Bevölkerung stützte). Die Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht 1983 fällte, war wegweisend für die künftige rechtliche Stellung des Datenschutzes in Deutschland. Die Richter unter dem Vorsitz von Ernst Benda lasen aus der Verfassung ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger heraus, das höher wog als der Wunsch der Bundesregierung nach demographischen Daten über die Bevölkerung.


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      Selbstbestimmung bei der Datenspeicherung

      Jeder Mensch habe das Recht, selbst darüber zu entscheiden, welche persönlichen Daten er über sich preisgibt, urteilten die Richter. Dieses Prinzip leiteten sie aus dem Grundgesetz ab, das die Menschenwürde und das Recht auf persönliche Handlungsfreiheit garantiert. Denn wer nicht weiß, was mit seinen Daten geschieht, was andere über ihn speichern und weitergeben, wird in seiner persönlichen Freiheit zu handeln eingeschränkt - so das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung.

      Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung war seitdem Grundlage für eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen, die sich mit dem Umgang mit persönlichen Daten durch den Staat oder Unternehmen beschäftigten.

      Lauschangriff, Kennzeichen-Scan, Online-Durchsuchung

      Gerade das Bundesverfassungsgericht hat sich in den Jahren seit dem 11. September immer wieder mit der Bewertung von Gesetzen beschäftigten müssen, bei denen das Streben des Staates nach neuen Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität mit bürgerlichen Freiheiten kollidiert. Dabei übernahmen die Karlsruher Richter zunehmend die Rolle eines Korrektivs, dass dem Gesetzgeber auf die Finger klopfte und die Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre anmahnte. Auf Kritik an dieser Rolle, wie sie etwa der frühere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble äußerte, entgegen Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier jüngst, das Gericht sei sich seiner Verantwortung bewusst, der Anteil der von ihm für ungültig erklärten Gesetze gemessen an der Gesamtzahl verschwinden gering.

      So kippte das Bundesverfassungsgericht 2004 den Großen Lauschangriff und verbot die 2006 die allgemeine Rasterfahndung ohne konkreten Verdacht. 2007 setzte es Schranken für die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und erklärte die Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen für verfassungswidrig. 2008 setzte es enge Grenzen für das automatischen Scannen von Kennzeichen im Straßenverkehr zu Fahndungszwecken. Außerdem laufen derzeit noch Verfassungsklagen gegen die zentrale Antiterrordatei und das BKA-Gesetz mit der darin verankerten Online-Durchsuchung.

      Pochen auf die Verhältnismäßigkeit

      Die Regelung der Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 als unzulässig bezeichnet. Dabei definierten die Richter sogar ein neues Grundrecht, dass das Postgeheimnis auf das Internet-Zeitalter überträgt: Die Bürger hätten Anspruch auf die "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", so das Gericht.

      Der Erste Senat des Verfassungsgerichts muss über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden.

      In den meisten Fällen erklärte das Verfassungsgericht die gesetzlichen Maßnahmen allerdings nicht für schlichtweg verfassungswidrig und die Ziele eines Gesetzes für unsinnig, sondern mahnte die Politik, die Verhältnismäßigkeit zu wahren: zwischen den Sicherheitsmaßnahmen und ihren Erfolgsaussichten einerseits und der durch sie hervorgerufenen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten andererseits. Dabei gaben die Richter dem Gesetzgeber teilweise konkrete Hausaufgaben für Nachbesserungen auf. Deren Umsetzung erwies sich in der Praxis nicht immer ganz unkompliziert: So dürfen bei einer akustischen Wohnraumüberwachung nur bestimmte Inhalte eines Gesprächs von den Behörden verwendet werden, während die Beamten an anderer Stelle von Amts wegen wegzuhören haben.

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      Verhältnismäßigkeit und Effektivität werden auch bei der Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung der Maßstab für die Richter sein. Dass der Gesetzgeber zumindest nachbessern muss, ist zu erwarten. In zwei Eilentscheidungen zur Verfassungsklage hatten die Richter im März und im November 2008 die Verwendung der Speicherdaten bis zu ihrem endgültigen Urteil bereits deutlich eingeschränkt.

      Quelle: tagesschau.de


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    • Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

      Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Bestimmungen sind nichtig. Alle Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

      Quelle: Tagesschau


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    • Na da werden sich bestimmt ein paar "Internetuser" freuen.
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    • dd if=/dev/null of=/dev/Datenspeicher

      ;)
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    • Hi,

      aber was ist jetzt mit der EU-Richtlinie? Muss diese nicht umgesetzt werden und wenn nicht gibts doch Mecke von denen?
      Also muss doch Vater Staat nur die vorhandenen Gesetze passend machen und alles ist wieder im Lot.
      Doch seit heute haben die Provider ein bißchen Hard- und Software übrig, die keiner mehr braucht, vorerst.

      cu
    • Eine RIchtlinie ist ja kein Gesetz?
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    • Original von RealMagic911
      Eine RIchtlinie ist ja kein Gesetz?


      Aber eine EU-Richtlinie muss in jedem EU-Land umgesetzt werde, sonst gibts Strafen.

      Siehe auch hier: Bericht bei Heise

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chang ()

    • Hi,

      diese EU-Richtlinien müssen ins nationales Recht umgesetzt werden, das ist nunmal so. Da wird es relativ schnell eine Nachbesserung in Form eines Gesetzentwurfs geben, die wieder ratifiziert wird. Der aktuelle Zustand wird garantiert nicht von langer Dauer sein.
    • Da gabs doch so einen Spruch:

      Du kannst die eine Schlacht verlieren und trotzdem den Krieg gewinnen.
      (So ähnlich)

      Und wir sitzen leider immer am kürzeren Hebel.
    • Sehe ich nicht so, dass man grundsätzlich nichts gegen EU-Richtlinien unternehmen kann. Da sollten sich die Staaten mal auf die Füsse stellen. Kann doch nicht sein, dass die in Brüssel machen können was die wollen und die Staaten haben nach denen zu tanzen.

      Schließlich sitzen die in Brüssel dort und haben uns (die Bürger) zu vertreten.
    • Das BVG hat das einzig richtige entschieden.
      Alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, kann es doch einfach nicht sein.
      Der gläserne Bürger hat rein nichts mehr mit Demokratie zutun, obwohl ich eh der Meinung bin das wir weit weg von einer Demokratie sind
      Greetz,
      c@ny0n