Die Gebäudeversicherung deckt bei Blitzschäden nur die Gebäudeschäden (z.B. am Dachstuhl). Für Schaden am beweglichen Eigentum (VU-Box) ist die Hausratversicherung zuständig.
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Dumm wird man nicht, dumm bleibt man
Dumm wird man nicht, dumm bleibt man