[Erledigt] Garantiefall

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  • dochu schrieb:

    SchAndy schrieb:

    hier steht überall nur das Wort "Garantie" nicht "Gewährleistung"..
    anscheinend nicht durchgelesen - der Garantieanspruch besteht in Verknüpfung zur Gewährleistung - ansonsten keine Garantie
    doch durchgelesen aber dieses hin und her ob nun Garantie oder Gewährleistung. So ganz verstehe ich den Unterschied eh nicht :D

    Aber hm-sat gibt ja auch 3 Jahr statt 2 Gewährleistungen/Garantie auf die vu boxen..
  • Es ist völlig egal, welches Image da drauf ist, entscheidend ist,
    dass der Mangel einwandfrei und reproduzierbar dargestellt werden
    kann. Zeugen und Dokumentation wären - unabhängig von der
    Beweislast - auch nicht schlecht.
  • JuergenC schrieb:

    Es ist völlig egal, welches Image da drauf ist
    da wäre ich mir so nicht sicher.
    (Gibt hier auch Threads, wo sich Händler geweigert haben,
    die Box mit einem Fremdimage zurückzunehmen)

    Wie soll der der Händler testen, ob die Box im Originalzustand
    auch diesen Fehler bringt ?

    Eventl. ist der Händler in einem solchen Fall kulant.
  • Wo ist der Unterschied zu Computern? Hat jemand jemals gehört, dass ein Garantiefall abgelehnt wurde, weil nicht das original Windows drauf war? Ich kann sogar Rechner ohne OS kaufen, muss ich das OS dann vorher löschen, bevor ich den Rechner einschicke?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Coxeroni ()

  • Wir sind hier nicht bei Computern sondern bei Receiver. Und so wie es @Duc geschrieben hat, es gibt Fälle wo der Händler die Garantieabwicklung verweigert hat weil nicht das OI drauf ist.
    Deswegen kaufe ich bei HM-Sat und kann dann auch mit VTI mein Gerät einschicken und habe auf den VUs immer 3 Jahre Garantie. Bei anderen Händlern wäre ich mir da nicht sicher.
    Gruß

    Jürgen

    _________

    DUO 4K
    DVB-S2x FBC Unicable IDLU-32UL40-UNBOO-OPP
    UNO 4K SE DVB-S2x FBC DUR-Line UK 124
    SOLO 4K DVB-S2 FBC Unicable IDLU-32UL40-UNBOO-OPP

    VTi 15.0.0

    AX61 HD OpenATV 7.1



  • Duc schrieb:

    JuergenC schrieb:

    Es ist völlig egal, welches Image da drauf ist
    da wäre ich mir so nicht sicher.(Gibt hier auch Threads, wo sich Händler geweigert haben,
    die Box mit einem Fremdimage zurückzunehmen)
    Dass sich manche Händler weigern, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun.
    Manche Händler leugnen auch Fehler selbst dann, wenn sie offensichtlich sind.

    Coxeroni schrieb:

    Wo ist der Unterschied zu Computern? Hat jemand jemals gehört, dass ein Garantiefall abgelehnt wurde, weil nicht das original Windows drauf war? Ich kann sogar Rechner ohne OS kaufen, muss ich das OS dann vorher löschen, bevor ich den Rechner einschicke?
    So ist es. Entscheidend ist, dass der Mangel einwandfrei beschrieben wird,
    reproduziert werden kann, und falls der Händler Probleme macht, dass der
    Mangel gut in Gegenwart von Zeugen dokumentiert ist, z.B. auch durch
    Screenshots, Fotos, Videos etc.

    Ein anderes Image wäre nur dann von Bedeutung, wenn dadurch ein Mangel
    erzeugt wurde. Wenn sich das Originalimage nicht mehr aufspielen lässt,
    ist auch das ein Fehler bei einer Enigma2-Box.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JuergenC () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Man will sich halt möglichst wenig mit dem Händler rumschlagen und sich möglichst wenig ärgern müssen. Ein Aufspielen des Original Image führt wahrscheinlich in vielen Fällen zu einem reibungsloserem Vorgang. Wenn man das also machen kann, würde ich es auch machen. Auch um im Vorfeld testen zu können, ob der Fehler am Image liegt. Dauert ja keine Ewigkeit.
  • In verschiedene Shops steht schon im kleingedruckten, aufspielen / zurückspielen von "O Images" - erfolgt gegen Berechnung von z.B. 25 Euro - bei Rückgabe oder Gewährleistung.


    SchAndy schrieb:

    ob nun Garantie oder Gewährleistung. So ganz verstehe ich den Unterschied eh nicht
    Gewährleistung 24 Monate, ist eine gesetzliche Vorgabe in D - in den ersten 6 Monaten, ist der Händler in der Beweispflicht, das ein Schaden am Gerät durch den Käufer entstanden ist - in den nächsten 18 Monaten muß der Käufer den Händler beweisen, das das gekaufte Gerät schon irgendwie kaputt war - beim Kauf.

    Ein Hersteller hat mit Gewährleistung nichts zu tun - Ansprechüartner ist immer der Verkäufer.

    Eine Garantie kann ein Verkäufer oder Hersteller freiwillig / zusätzlich geben, die Garantiebedingungen werden vom Hersteller oder Verkäufer in seinen kleingedruckten beschrieben.

    HM-SAT verknüpft Garantiebedigungen in seinen kleingedruckten mit der Gewährleistung - ist es kein Gewährleistungfall - gibt es keine Garantie - wie kulant das gehändelt wird, ist eine andere Sache.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dochu ()

  • Wenn in den Bedingung nichts erwähnt wird mit Software usw und das dann berechnet wird, würde ich das nicht bezahlen und darauf verweisen, daß es dort nicht steht. Ärger hin oder her. Dafür kann er es reinschreiben um sowas zu verhindern.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SchAndy ()

  • OT
    gibt bei uns hier aber relativ wenig Klagen
    in Bezug auf Gewährleistung/Garantie von defekten Geräten
    & wenn dann einseitige "Berichterstattung". ;)
    /OT
    Sofern möglich, original VU Image flashen &
    das Geräte mit (nachvollziehbarer) Fehlerbeschreibung
    an den Händler & schauen was passiert.
  • Radar schrieb:

    Sofern möglich, original VU Image flashen &
    das Geräte mit (nachvollziehbarer) Fehlerbeschreibung
    an den Händler & schauen was passiert.
    Damit ist die Frage aus Post 1 (wiederholt) beantwortet und das Thema

    :erledigt:
    Nehmt das Leben nicht zu ernst, ihr kommt eh nicht lebend raus!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ditschi1691 ()